Altersteilzeit

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Gesetzliche Regelung, nach der Beschäftigte ab 55 Lebensjahren in den letzten 5 Jahren mit 50 Prozent der bisherigen vollen Arbeitszeit beschäftigt werden. Die Bezüge in Altersteilzeit betragen mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens, die Beiträge zur Rentenversicherung beziehen sich auf 90 Prozent des Vollzeiteinkommens. In vielen Bereichen wurden Tarifverträge zur Altersteilzeit vereinbart, die das Nettoeinkommen und die Rentenbeiträge aufstocken.[1]

Quellenangabe

  1. "Glossar" auf der Seite http://www.dgb.de

Weblinks