Arbeitgeber/in
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Arbeitgeber/in ist der-/diejenige, der/die andere als Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt.
Die Begriffe »Arbeitgeber« und »Arbeitnehmer« verstellen ein wenig den Blick dafür, dass es der Arbeitnehmer ist, der etwas »gibt«: nämlich seine Arbeitskraft bzw. Arbeitsleistung, während der Arbeitgeber die Arbeitskraft/Arbeitsleistung »nimmt«.[1]
Inhaltsverzeichnis |
rechtliche Grundlage
Arbeitsschutzgesetz
§ 2 ArbSchG: Begriffsbestimmungen
- "(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen."
s.a. Arbeitsschutzgesetz
Einzelnachweise
- ↑ Christian Schoof (2010): Betriebsratspraxis von A bis Z. Handwörterbuch für die betriebliche Interessenvertretung. Frankfurt/M. (Bund-Verlag) 2010, S. 144