Arbeitgeber/in

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Arbeitgeber/in ist der-/diejenige, der/die andere als Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt.

Die Begriffe »Arbeitgeber« und »Arbeitnehmer« verstellen ein wenig den Blick dafür, dass es der Arbeitnehmer ist, der etwas »gibt«: nämlich seine Arbeitskraft bzw. Arbeitsleistung, während der Arbeitgeber die Arbeitskraft/Arbeitsleistung »nimmt«.[1]

Inhaltsverzeichnis

rechtliche Grundlage

Arbeitsschutzgesetz

§ 2 ArbSchG: Begriffsbestimmungen

"(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen."

s.a. Arbeitsschutzgesetz

Einzelnachweise

  1. Christian Schoof (2010): Betriebsratspraxis von A bis Z. Handwörterbuch für die betriebliche Interessenvertretung. Frankfurt/M. (Bund-Verlag) 2010, S. 144

Weblink

Siehe auch