Arbeitgeberverband

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"Arbeitgeberverbände sind privatrechtliche Vereine, in denen sich etwa 80 Prozent aller Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland organisiert haben

Hauptbetätigungsfelder der Arbeitgeberverbände sind insbesondere

  • die Tarifpolitik (Abschluss von Tarifverträgen);
  • die Beratung der Mitglieder, also der einzelnen Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsverfassung;
  • die Einflussnahme auf die Organe im Bereich der Arbeits- und Sozialgesetzgebung;
  • die Vertretung ihrer Mitglieder vor den Arbeits- und Sozialgerichten;
  • die Wahrnehmung von Aufgaben und Rechten in vielen Bereichen des Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftslebens (z. B. Entsendung von ehrenamtlichen Richtern zu den Arbeits- und Sozialgerichten, Entsendung von Vertretern in die Organe der Sozialversicherung usw.);
  • die Bildungspolitik.

Die jeweiligen Verbände grenzen sich nach fachlichen Gesichtspunkten (z. B. Metall, Druck usw.) voneinander ab und agieren meist auf regionaler Ebene. Auf Länderebene sind die jeweiligen Verbände zu Landesvereinigungen (...), auf Bundesebene zu Bundesfachverbänden zusammengeschlossen (z. B. Gesamtmetall, Bundesverband Druck).

Dachorganisation der Landesvereinigungen und Bundesfachverbände ist die »Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)«. Die BDA ist Sprachrohr der deutschen Wirtschaft in dem oben genannten Aufgabenfeld (insbesondere Tarif-, Rechts-, Sozial- und Bildungspolitik). Demgegenüber vertritt der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) die wirtschaftspolitischen Interessen der deutschen Industrie."[1]

Einzelnachweise

  1. Christian Schoof (2010): Betriebsratspraxis von A bis Z. Handwörterbuch für die betriebliche Interessenvertretung. Frankfurt/M. (Bund-Verlag) 2010, S. 133