Arbeitspolitik

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"Arbeitspolitik fragt nach den Entwicklungsbedingungen, Gestaltungsprinzipien und Durchsetzungsformen der Regulierung von Arbeit unter Einbezug der unterschiedlichen Interessen der jeweiligen Akteurssysteme."[1]

Inhaltsverzeichnis

Teilbereiche

Arbeitspolitik beinhaltet zwei Teilbereiche: Arbeitsbeziehungen (synonym: industrielle Beziehungen) bezeichnet die Beziehungen der Sozialpartner auf tariflicher Ebene, d. h. die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Arbeitsbeziehungen bestehen ferner auch auf betrieblicher Ebene zwischen Betriebsräten und Management eines Arbeitgebers. Zweiter Teilbereich der Arbeitspolitik ist die Arbeitsmarktpolitik. Sie bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen staatlicher Maßnahmen, die dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu verbessern, ihre Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungschancen für Arbeitssuchende zu erhöhen.[2]

Einzelnachweise

  1. Fr.Naschold/G.Dörr, Arbeitspolitik, in M.G.Schmidt, Lexikon der Politik, Bd. 3, zit. nach Berndt Keller (2008) (s. Literatur)
  2. Wikipedia-Artikel (s. Weblinks)

Quellen und weiterführende Literatur

  • Berndt Keller (2008): Berndt Keller, Einführung in die Arbeitspolitik. Arbeitsbeziehungen und Arbeitsmarkt in sozialwissenschaftlicher Perspektive, München (Oldenbourg) 2008, 471 S.

s.a. Literatur und Materialien - Arbeitspolitik

Weblinks

siehe auch

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