Arbeitsrecht

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"Arbeitsrecht nennt man die Summe aller Rechtsvorschriften, die zum Schutze der Arbeitnehmer Einfluss auf das Verhalten der Arbeitgeber nehmen."[1]

Inhaltsverzeichnis

Teilbereiche des Arbeitsrechts

"Vorschriften, die es dem Arbeitgeber als stärkerer Vertragspartei verbieten, mit dem Arbeitnehmer zu dessen Nachteil einen bestimmten Vertragsinhalt auszuhandeln (...) oder den Arbeitsvertrag nach Belieben zu kündigen, nennt man Vertragsschutz. Das kann durch zwingende Vorschriften erfolgen (...) oder durch Generalklauseln, die eine Überprüfung von Vertragsinhalten durch die Gerichte ermöglichen (...).

Vorschriften, die den Arbeitnehmer vor Gesundheitsschädigungen bei oder infolge der Arbeit schützen sollen, nennt man Arbeitsschutz. Handelt es sich um Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Arbeitnehmer selbst (...), spricht man von sozialem Arbeitsschutz. Wird dagegen Einfluss auf die Arbeitsmittel oder Arbeitsumgebung genommen (...), handelt es sich um technischen Arbeitsschutz.

Der Gedanke der Selbsthilfe im Arbeitsrecht kommt in zwei Handlungssystemen zum Ausdruck: dem Tarifvertragssystem (...) sowie dem System der betrieblichen Mitbestimmung (...) und der Unternehmensmitbestimmung (...)"[2]

Einzelnachweise

  1. Michael Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, Frankfurt/M. 2010 (s.u.), S.19
  2. Michael Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, Frankfurt/M. 2010 (s.u.), S.19f

Quellen und weiterführende Literatur

  • Wolfgang Däubler (2010a): Arbeitsrecht. Ratgeber für Beruf, Praxis und Studium, Frankfurt/M. (Bund-Verlag) 2010, 520 S.
  • Michael Kittner (2010). Arbeits- und Sozialordnung. Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen. Frankfurt/M. (Bund-Verlag) 2010. 1.643 S.
  • Peter Wedde (Hrsg.) (2009): Arbeitsrecht. Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, Frankfurt/M. (Bund-Verl.) 2009, 1.395 S.

s.a. Literatur und Materialien - Arbeitsrecht

Weblinks