Arbeitszeit
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Die heute wichtigste, wenngleich nicht die einzige gesetzliche Regelung auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts stellt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. 6. 1994, in Kraft getreten am 1. 7. 1994, dar. Das Arbeitszeitgesetz hat die Arbeitszeitordnung (AZO) aus dem Jahre 1938 abgelöst. Der gesetzliche Arbeitszeitschutz hat den Charakter von Mindestarbeitsbedingungen, von denen »zu Lasten« des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf, es sei denn, das Gesetz selbst erlaubt eine solche Abweichung.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Christian Schoof (2010): Betriebsratspraxis von A bis Z. Handwörterbuch für die betriebliche Interessenvertretung. Frankfurt/M. (Bund-Verlag) 2010, S. 320
