Arbeitszeitgesetz

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Arbeitszeitgesetz (abgekürzt: ArbZG) vom 6. Juni 1994, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2009.

Inhaltsverzeichnis

Gliederung

Das Gesetz ist in acht Abschnitte gegliedert:

  • Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
  • Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten (§§ 3 - 8)
  • Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 - 13)
  • Ausnahmen in besonderen Fällen (§§ 14 - 15)
  • Durchführung des Gesetzes (§§ 16 - 17)
  • Sonderregelungen (§§ 18 - 21a)
  • Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 22 - 23)
  • Schlußvorschriften (§§ 24 - 26 )

Inhalt

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Ruhezeit
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
§ 7 Abweichende Regelungen
§ 8 Gefährliche Arbeiten

Dritter Abschnitt Sonn- und Feiertagsruhe

§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 12 Abweichende Regelungen
§ 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung

Vierter Abschnitt Ausnahmen in besonderen Fällen

§ 14 Außergewöhnliche Fälle
§ 15 Bewilligung, Ermächtigung

Fünfter Abschnitt Durchführung des Gesetzes

§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
§ 17 Aufsichtsbehörde

Sechster Abschnitt Sonderregelungen

§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
§ 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
§ 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt
§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

Siebter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Strafvorschriften

Achter Abschnitt Schlußvorschriften

§ 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
§ 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
§ 26

Siehe auch

Quellen und weiterführende Literatur

Weblinks