Arbeitszeitgesetz
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- zu weiteren Gesetzes s. rechtliche Grundlagen - Gesetze
Arbeitszeitgesetz (abgekürzt: ArbZG) vom 6. Juni 1994, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2009.
Gliederung
Das Gesetz ist in acht Abschnitte gegliedert:
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
- Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten (§§ 3 - 8)
- Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 - 13)
- Ausnahmen in besonderen Fällen (§§ 14 - 15)
- Durchführung des Gesetzes (§§ 16 - 17)
- Sonderregelungen (§§ 18 - 21a)
- Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 22 - 23)
- Schlußvorschriften (§§ 24 - 26 )
Inhalt
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Ruhezeit
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
§ 7 Abweichende Regelungen
§ 8 Gefährliche Arbeiten
Dritter Abschnitt Sonn- und Feiertagsruhe
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 12 Abweichende Regelungen
§ 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
Vierter Abschnitt Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 14 Außergewöhnliche Fälle
§ 15 Bewilligung, Ermächtigung
Fünfter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
§ 17 Aufsichtsbehörde
Sechster Abschnitt Sonderregelungen
§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
§ 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
§ 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt
§ 21a Beschäftigung im Straßentransport
Siebter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Strafvorschriften
Achter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
§ 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
§ 26
Siehe auch
Quellen und weiterführende Literatur
- Michael Kittner (2010): Arbeits- und Sozialordnung. Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen
