Arbeitszufriedenheit
Unter Arbeitszufriedenheit versteht man in der Arbeitspsychologie die Einstellung einer Person gegenüber Arbeit. Sie äußert sich als emotionale Reaktion auf eine Situation und repräsentiert mehrere miteinander in Bezug stehende Einstellungen. Arbeitszufriedenheit beschäftigt vor allem die Managementlehre.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitszufriedenheit&oldid=45254025)
Die Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiges Kriterium für die Bewertung von Arbeitstätigkeiten, das nicht nur in den Arbeitswissenschaften, sondern auch in der betrieblichen Praxis weite Verbreitung gefunden hat. Allerdings zeigen wissenschaftliche Untersuchungen und auch die Alltagserfahrung, „dass Arbeitszufriedenheit auf sehr unterschiedliche Weise entstehen kann und dass die Aussage, jemand sei mit seiner Arbeit zufrieden, deshalb ganz unterschiedliche Bedeutung haben kann“ [1] In der arbeitspsychologischen Literatur existieren eine Anzahl verschiedener Definitionen, die Arbeitszufriedenheit als Zustand der „Bedürfnisbefriedigung“, als „angenehmen, emotionalen Zustand“, als „aufgehobene Soll-Ist-Differenz“, als „Gleichgewicht zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ begreifen.
Konzept der Arbeitszufriedenheit beim DGB-Index Gute Arbeit
Der dem Index Gute Arbeit zugrundeliegende arbeitswissenschaftliche Ansatz basiert auf der Arbeitszufriedenheitstheorie von Bruggemann, Großkurth und Ulich , die Arbeitszufriedenheit als eine längerfristige Einstellung gegenüber der Arbeit verstehen, die aus verschiedenen Soll-Ist-Vergleichen resultiert. Die Ist-Werte beschreiben dabei die subjektiv wahrgenommene Arbeitssituation, die Soll-Werte betreffen die Ansprüche, die von Beschäftigten an die eigene Arbeit gestellt werden. Dieses Anspruchsniveau ist allerdings keine Konstante, sondern entwickelt sich dynamisch; je nachdem, ob die Personen in der Lage sind bzw. in die Lage versetzt werden können, ihre Arbeitssituation aktiv zu gestalten und ihre Arbeitssituation zu verändern, steigt das Anspruchsniveau. Sehen die Beschäftigten wenig Veränderungsmöglichkeiten oder sind sie zur aktiven Gestaltung ihrer Arbeitssituation nicht in der Lage, so sinkt das Anspruchsniveau oder bleibt bei der Ausbildung von Frustrationstoleranzen konstant [2]
In Anlehnung an dieses Modell werden beim DGB-Index Gute Arbeit drei verschiedene Formen der Arbeitszufriedenheit und zwei Arten von Arbeitsunzufriedenheit unterschieden:
Stabilisierte Arbeitszufriedenheit: Ein Zufriedenheitsurteil, das auf der Befriedigung von Bedürfnissen und Erwartungen beruht und sich mit dem Wunsch nach der Wahrung des Erreichten verbindet. Beim DGB-Index wird die Zuordnung zu dieser Zufriedenheitskategorie mit der Zustimmung zu folgender Frage verbunden: „Ich bin im Moment mit meiner Arbeitsstelle sehr zufrieden und hoffe, dass alles so bleibt, wie es ist.“
Progressive Arbeitszufriedenheit: Ein Zufriedenheitsurteil, das ebenfalls auf einer Befriedigung der Bedürfnisse und Erwartungen beruht und zusätzlich mit dem Wunsch und/oder dem Anspruch verbunden ist, weitergehende, neue Ziele zu erreichen („Ich kann mit meinem Arbeitsplatz zufrieden sein, aber ich möchte die Arbeitssituation noch weiter verbessern. Ich versuche selbst bzw. gemeinsam mit anderen, meine Arbeitssituation zu verbessern“).
Resignative Arbeitszufriedenheit: Im Gegensatz zu den beiden erstgenannten Zufriedenheitsformen ist sie nicht Folge einer Befriedigung von Bedürfnissen, sondern beruht auf einer Senkung des Anspruchsniveaus und auf Resignation. („Früher wäre ich mit diesem Arbeitsplatz nicht zufrieden gewesen, aber man muss froh sein, überhaupt Arbeit zu haben. Ich sehe derzeit keine Möglichkeiten meine Arbeitssituation zu verbessern“).
Konstruktive Arbeitsunzufriedenheit: Die Unzufriedenheit des Beschäftigten mit seiner aktuellen Arbeitssituation ist verknüpft mit aktiven Bemühungen zur Überwindung der unbefriedigenden Situation („Ich bin unzufrieden. Ich versuche selbst bzw. gemeinsam mit anderen, meine Arbeitssituation zu verbessern.“).
Fixierte Arbeitsunzufriedenheit: Bei dieser Form handelt es sich um eine Unzufriedenheitsfeststellung, die fixiert und ausweglos erscheint, weil Möglichkeiten zur Veränderung der unbefriedigenden Aspekte des Arbeitsverhältnisses nicht sichtbar werden („Ich bin unzufrieden. Ich sehe derzeit keine Möglichkeit, meine Arbeitssituation zu verbessern“).
Bewertung der Arbeitszufriedenheit beim DGB-Index Gute Arbeit 2007
Rund 80% Beschäftigten sind der Erhebung des DGB-Index Gute Arbeit 2007 mit ihrer Arbeitssituation zufrieden. 23% der Beschäftigten sind stabil zufrieden und sehen keinerlei Verbesserungsbedarf, 40% der Arbeitnehmer sieht noch weitere Veränderungsmöglichkeiten zum Positiven. 17% sind resignativ zufrieden und sehen keine Möglichkeiten ihre Arbeitssituation zu verbessern. 16% bewerten ihre Arbeitssituation als unbefriedigend, sind aber bereit, ihre Arbeitssituation aktiv zum Besseren zu wenden. Nur 4% aller Beschäftigten sind fixiert unzufrieden und sehen keinerlei Möglichkeiten, ihre unbefriedigende Arbeitssituation nachhaltig zu verbessern.