Atypische Beschäftigung

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Mit dem Begriff der „atypischen Beschäftigung“ werden Arbeitsverhältnisse beschrieben, die sich vom Normalarbeitsverhältnis unterscheiden. Atypische Beschäftigung bestimmt sich aus der Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis bzw. der Unterscheidung von zentralen Eigenschaften des Normalarbeitsverhältnisses.

Normalarbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch:

  • eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit mindestens der Hälfte der üblichen
  • vollen Wochenarbeitszeit,
  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis,
  • die Integration in die sozialen Sicherungssysteme,
  • die Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Unter atypischen Arbeitsverhältnissen werden Arbeitsverhältnisse verstanden, die vom Normalarbeitsverhältnis in einem oder mehreren der genannten Merkmale abweichen.

(nach: ver.di (2011a): Ratgeber atypische Beschäftigung. 400 €-Minijobs, Teilzeit, Befristung & Leiharbeit, Berlin 2011)

Literatur

s. Literatur und Materialien - atypische Beschäftigungsverhältnisse

Siehe auch