Berufsgenossenschaft

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  • "Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie arbeiten als Selbstverwaltungsorgane in paritätischer Besetzung.
  • Sie sind zuständig für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
  • Dazu haben sie Kontroll- und Beratungsfunktionen in den Unternehmen wahrzunehmen.
  • Sie verfügen über eine eigene Rechtsetzungskompetenz.
  • Sie sollen zudem den Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken nachgehen.
  • Auch die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Arbeitsschützer fällt in das Terrain von Unfallversicherungsträger.
  • Sie bieten Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen an.
  • Neben der Prävention gehört die Rehabilitation und Entschädigung zu ihrem Aufgabengebiet."[1]


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Einzelnachweis

  1. Seite auf ergo-online (s. Weblink - weitere Informationen)

Siehe auch