Beschäftigungsfähigkeit

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Beschäftigungsfähigkeit wird überwiegend einzelnen Erwerbspersonen attestiert oder abgesprochen. Dass auch Unternehmen ihre Beschäftigungsfähigkeit nachzuweisen haben, wird selten thematisiert.[1]

Inhaltsverzeichnis

Akteure beim Thema Beschäftigungsfähigkeit

Tatsächlich muss die Wechselbeziehung zwischen Beschäftigten und Betrieb betrachtet werden. Während jeder einzelne Arbeitnehmer originäres Interesse an seiner Beschäftigungsfähigkeit hat, sind Unternehmen nicht von selbst daran interessiert, - zumal nicht bei Existenz einer großen „industriellen Reservearmee“.

Weitere einflussreiche Akteure sind der Staat (durch seine Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik), Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (durch tarifliche Regelungen) oder Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht und alle anderen Organisationen, die sich mit Arbeit, Gesundheit und Bildung befassen. Wir wollen uns in diesem Beitrag auf die Faktoren konzentrieren, die vom Betrieb und seinen Beschäftigten beeinflusst werden können.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Pickshaus, Spieker 2009 (s. Literatur)

Quellen und weiterführende Literatur

  • Winfried Heidemann (2000a): Lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit. Das europäische Modell der Berufsbildung in der Krise? Düsseldorf (Hans-Böckler-Stiftung) 2000, 30 S. (PDF-Datei 0,1 MB)
  • Klaus Pickshaus, Heiko Spieker (2009), Beschäftigungsfähigkeit entwickeln und erhalten – Ansprüche aus gewerkschaftlicher Sicht]] in: Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 4/2009, Stuttgart (Ergonomia-Verlag) 2009, 6 S.
  • Urs Peter Ruf (2008): Beschäftigungsfähigkeit für den demografischen Wandel - Neue Werkzeuge und praxisgerechte Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen, Hannover 2008, 28 Folien (PDF-Datei 1,3 MB)