Betrieb
Aus GuteArbeit
"Im Betrieb findet die Arbeit des Betriebsrats statt. Als Betrieb wird die organisatorische Einheit verstanden,
- "innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen".
Alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen des Betriebs wählen den Betriebsrat. Durch den Betriebsbegriff wird auch die Zahl der ständig beschäftigten Arbeitnehmer/-innen bestimmt. Sie spielt bei verschiedenen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes eine Rolle, so z.B. zunächst bei der Frage, ob der Betrieb überhaupt betriebsratsfähig ist (mind. 5 Arbeitnehmer/-innen), bei der Zahl der Betriebsratsmitglieder, Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern, der Bildung von Ausschüssen."[1]
Einzelnachweis
- ↑ Stichwort "Betrieb" im Glossar "Mitbestimmung in Deutschland" der Böckler-Stiftung (s.u. "Weblinks")
Weblink
- "Mitbestimmung in Deutschland" (Glossar der Böckler-Stiftung)
