Bildschirmarbeitsverordnung

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Bildschirmarbeitsverordnung (abgekürzt: BildscharbV) vom 4. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.

Die vollständige Bezeichnung lautet: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten".

  • "Sie ist gültig für alle Bildschirmarbeitsplätze und die überwiegende Anzahl der Beschäftigten.
  • Für alle Arbeitsplätze gelten Mindestanforderungen für die Gestaltung, sie sind im Anhang aufgeführt.
  • Die Unterbrechung der täglichen Arbeit am Bildschirm durch kurze Pausen oder Tätigkeitswechsel ist gefordert.
  • Die Arbeitsbedingungen müssen beurteilt werden und dabei körperliche und psychische Belastungen einbezogen werden.
  • Regelmäßige Angebote des Arbeitgebers zur Augenuntersuchung dienen der Vorsorge.
  • Ergonomische Standards gibt es auch für Bildschirmstrahlung und Software."

(Übersichts-Text der Seite "Bildschirmarbeitsverordnung" auf ergo-online - s. Weblinks)

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 4 Anforderungen an die Gestaltung
§ 5 Täglicher Arbeitsablauf
§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
§ 7 (weggefallen)
Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen

Inhalt des Anhangs

Bildschirmgerät und Tastatur
Sonstige Arbeitsmittel
Arbeitsumgebung
Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel

Literatur

Weblinks

s. auch: Links - Bildschirmarbeit

Siehe auch