Bildschirmarbeitsverordnung
Aus GuteArbeit
Bildschirmarbeitsverordnung (abgekürzt: BildscharbV) vom 4. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.
Die vollständige Bezeichnung lautet: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten".
- "Sie ist gültig für alle Bildschirmarbeitsplätze und die überwiegende Anzahl der Beschäftigten.
- Für alle Arbeitsplätze gelten Mindestanforderungen für die Gestaltung, sie sind im Anhang aufgeführt.
- Die Unterbrechung der täglichen Arbeit am Bildschirm durch kurze Pausen oder Tätigkeitswechsel ist gefordert.
- Die Arbeitsbedingungen müssen beurteilt werden und dabei körperliche und psychische Belastungen einbezogen werden.
- Regelmäßige Angebote des Arbeitgebers zur Augenuntersuchung dienen der Vorsorge.
- Ergonomische Standards gibt es auch für Bildschirmstrahlung und Software."
(Übersichts-Text der Seite "Bildschirmarbeitsverordnung" auf ergo-online - s. Weblinks)
Inhaltsverzeichnis |
Inhalt
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 4 Anforderungen an die Gestaltung
§ 5 Täglicher Arbeitsablauf
§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
§ 7 (weggefallen)
Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen
Inhalt des Anhangs
Bildschirmgerät und Tastatur
Sonstige Arbeitsmittel
Arbeitsumgebung
Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel
Literatur
- Michael Kittner (2010): Arbeits- und Sozialordnung. Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen
Weblinks
- Seite "Bildschirmarbeitsverordnung" auf ergo-online
- Wikipedia-Artikel zur Bildschirmarbeitsverordnung
- juris: Text der Bildschirmarbeitsverordnung
- s. auch: Links - Bildschirmarbeit