Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und berät das BMAS in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Inhaltsverzeichnis

Selbstdarstellung

"Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund und Standorten in Berlin und Dresden sowie einer Außenstelle in Chemnitz. Sie untersteht als Bundesoberbehörde unmittelbar dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin berät als maßgebliche Ressortforschungseinrichtung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Als Bundeseinrichtung mit FuE-Aufgaben agiert die Bundesanstalt an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik und erbringt Übersetzungsleistungen vom Wissenschaftssystem in Politik, betriebliche Praxis und Gesellschaft und umgekehrt. Dabei reicht das Aufgabenspektrum der BAuA von der Politikberatung über die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und den Transfer in die betriebliche Praxis bis zur Bildungs- und Vermittlungsarbeit der DASA."[1]

Aufgaben

"Die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind in der Neufassung des Errichtungserlasses vom 22.01.2009 wie folgt beschrieben:

1. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

2. Die Bundesanstalt erfüllt Aufgaben, die ihr durch Rechtsvorschriften oder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Einvernehmen mit ihm von anderen Bundesministerien übertragen werden.

3. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes. Sie betreibt, initiiert und koordiniert Forschung und Entwicklung mit dem Ziel der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie wertet die wissenschaftlichen und praktischen Entwicklungen in dem Aufgabenbereich aus und befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen. Die Bundesanstalt entwickelt und erprobt Vorschläge zum präventiven Arbeitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

4. Die Bundesanstalt fördert den Transfer von Erkenntnissen und Lösungsvorschlägen in die betriebliche Praxis insbesondere durch Kampagnen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen mit dem Ziel, die Qualität der Arbeit in Deutschland zu verbessern.

5. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirkt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in nationalen, europäischen und internationalen Gremien bei der Regelsetzung und Normung mit. Die Bundesanstalt arbeitet mit den in ihrem Aufgabengebiet tätigen Institutionen zusammen.

6. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten hat die Bundesanstalt der Allgemeinheit zugänglich und nutzbar zu machen.

7. Die Bundesanstalt unterhält eine Ausstellung als ständige bildungsaktive Einrichtung, um die Öffentlichkeit über die Arbeitswelt, ihren Stellenwert für Individuum und Gesellschaft sowie über die Bedeutung menschengerechten Gestaltung der Arbeit aufzuklären.[2]

Einzelnachweise

  1. Selbstdarstellung auf der Seite der BAuA
  2. web-Seite der BAuA zu "Aufgaben der BAuA"

Literatur

Weblinks

Siehe auch