Bundespersonalvertretungsgesetz
- zu weiteren Gesetzes s. rechtliche Grundlagen - Gesetze
Bundespersonalvertretungsgesetz (abgekürzt: BPersVG) vom 15. März 1974, zuletzt geändert durch Artikel Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Februar 2009.
Gliederung
Das Gesetz gliedert sich in vier Teile:
- Personalvertretungen im Bundesdienst (§§ 1 - 93)
- mit dem Kapiteln:
- "Allgemeine Vorschriften", "Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung", "Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung", "Vertretung der nichtständig Beschäftigten", "Beteiligung der Personalvertretung", "Gerichtliche Entscheidungen" sowie "Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen"
- Personalvertretungen in den Ländern (§§ 94 - 109)
- mit dem Kapiteln:
- "Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung" sowie "Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften"
- Strafvorschriften (§§ 110, 111)
- Schlußvorschriften (§§ 112 - 119, Schlußformel)
Inhalt[1]
Erster Teil Personalvertretungen im Bundesdienst
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
§ 1 Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit, Zugangsrecht der Gewerkschaften
§ 3 Vorrang des Gesetzes gegenüber Tarifvertrag
§ 4 Persönlicher Geltungsbereich
§ 5 Gruppen
§ 6 Begriff der Dienststelle
§ 7 Dienststellenleiter
§ 8 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
§ 9 Übernahme von Auszubildenden
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfallfürsorge
Zweites Kapitel Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
- Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
§ 12 Bildung von Personalräten
§ 13 Wahlberechtigung
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Sondervorschriften für die Wählbarkeit
§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder
§ 17 Sitzverteilung auf die Gruppen, Beschäftigungsarten und Geschlechter
§ 18 Abweichende Sitzverteilung und gruppenfremde Kandidatur
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstands
§ 21 Bestellung eines Wahlvorstands bei Fehlen eines Personalrats
§ 22Bestellung eines Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstands
§ 24 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 25 Wahlanfechtung
- Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrates
§ 26 Regelmäßige Amtszeit
§ 27 Wahlzeiten
§ 28 Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
- Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates
§ 32 Vorsitzender und Vorstand
§ 33 Erweiterter Vorstand
§ 34 Sitzungen des Personalrats
§ 35 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Personalratssitzungen
§ 36 Teilnahme der Beauftragten der Gewerkschaften an den Personalratssitzungen
§ 37 Beschlüsse des Personalrats
§ 38 Gemeinsame und Gruppenbeschlüsse
§ 39 Aussetzung von Beschlüssen
§ 40 Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Vertreter der nichtständig Beschäftigten an der Personalratssitzung
§ 41 Sitzungsniederschrift
§ 42 Geschäftsordnung
§ 43 Sprechstunden
§ 44 Kosten und Sachaufwand des Personalrats
§ 45 Verbot der Beitragserhebung
- Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 46 Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis, Freizeitausgleich, Freistellung, Aufwandsentschädigung, Schulung und Bildung
§ 47 Schutz der Personalratsmitglieder bei außerordentlicher Kündigung, Versetzung und Abordnung
- Fünfter Abschnitt Personalversammlung
§ 48 Teilnehmer und Durchführung
§ 49 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung
§ 50 Personalversammlung und Arbeitszeit
§ 51 Aufgaben und Befugnisse
§ 52 Teilnahme sonstiger Personen
- Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 53 Errichtung von Bezirks- und Hauptpersonalräten
§ 54 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 55 Errichtung des Gesamtpersonalrats
§ 56 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrats
Drittes Kapitel Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 57 Errichtung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 59 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 60 Wahlvorschriften, Amtszeit, Vorsitzender
§ 61 Aufgaben und Befugnisse, Zusammenarbeit mit dem Personalrat
§ 62 Entsprechend anwendbare Vorschriften
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Bezirks-, Haupt- und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Viertes Kapitel Vertretung der nichtständig Beschäftigten
§ 65 Errichtung, Wahl, Amtszeit, Zuständigkeit
Fünftes Kapitel Beteiligung der Personalvertretung
- Erster Abschnitt Allgemeines
§ 66 Zusammenarbeit mit der Dienststelle
§ 67 Behandlung der Angehörigen der Dienststelle sowie politische und gewerkschaftliche Betätigung
§ 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung, Informationspflichten der Dienststelle
- Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 69 Verfahren der Mitbestimmung
§ 70 Initiativrecht des Personalrats
§ 71 Einigungsstelle
§ 72 Verfahren der Mitwirkung
§ 73 Dienstvereinbarungen
§ 74 Durchführung der Entscheidungen
- Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
§ 75 Uneingeschränkte Mitbestimmung
§ 76 Eingeschränkte Mitbestimmung
§ 77 Ausnahmen von der Mitbestimmung und Gründe für das Versagen der Zustimmung in personellen Angelegenheiten
§ 78 Mitwirkung und Anhörung
§ 79 Beteiligung bei Kündigungen und fristlosen Entlassungen
§ 80 Beratende Teilnahme an Prüfungen
§ 81 Beteiligung beim Arbeitsschutz
- Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates
Sechstes Kapitel Gerichtliche Entscheidungen
§ 83 Zuständigkeit und Verfahren der Verwaltungsgerichte
§ 84 Bildung und Besetzung der Fachkammern und Fachsenate
Siebentes Kapitel Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
§ 85 Bundespolizei
§ 86 Bundesnachrichtendienst
§ 87 Bundesamt für Verfassungsschutz
§ 88 Sozialversicherung und Bundesagentur für Arbeit
§ 89 Deutsche Bundesbank
§ 89a Deutsche Bundespost (aufgehoben)
§ 90 Deutsche Welle
§ 91 Dienststellen des Bundes im Ausland
§ 92 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 93 Behandlung von Verschlusssachen
Zweiter Teil Personalvertretungen in den Ländern
Erstes Kapitel Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung
§ 94 Rahmenvorschriften
§ 95 Personalvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretung
§ 96 Aufgaben der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
§ 97 Verbot abweichender Regelung
§ 98 Wahlgrundsätze, Gruppen und Geschlechter
§ 99 Schutz der Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 100 Ehrenamt, Verbot wirtschaftlicher Nachteile, Kostentragung
§ 101 Sitzungen, Schweigepflicht, Unterlagen
§ 102 Neuwahl, Auflösung, Ausschluss
§ 103 Überwachungspflicht
§ 104 Beteiligungsrechte
§ 105 Gleichheitsgrundsatz, politische Betätigung
§ 106 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Zweites Kapitel Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
§ 107 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Übernahme von Auszubildenden
§ 108 Beteiligung bei Kündigungen
§ 109 Unfallfürsorge
Dritter Teil Strafvorschriften
§§ 110, 111 Unbefugte Offenbarung von Geheimnissen / Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen durch unbefugte Offenbarung von Geheimnissen
Vierter Teil Schlußvorschriften
§ 112 Religionsgemeinschaften
§§ 113, 114 Änderungen des Deutschen Richtergesetzes / Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes
§ 115 Ermächtigung zum Erlass einer Wahlordnung
§ 116 Erste regelmäßige Wahlen – Übergangsvorschriften
§ 116a Erstmalige Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen – Übergangsvorschriften
§ 116b Verlängerung der Amtszeit der Personalräte – Folgeänderungen
§ 117 Verweisung in anderen Vorschriften
§ 118 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 119 Inkrafttreten
Schlußformel
Einzelnachweise
- ↑ Im Unterschied zu anderen Gesetzestexten enthält des Inhaltsverzeichnis auf juris.de für das BPersVG keine §§-Überschriften. Die Überschriften dieser Inhaltübersicht orientieren sich an: Lothar Altvater, Wolfgang Hamer, Michael Kröll, Martin Lemcke, Manfred Peiseler (2008) (s. Literaturliste)
Literatur
s. Literatur und Materialien - Personalvertretungsgesetze
Weblinks
- Artikel in der Wikipedia zum Thema "Bundespersonalvertretungsgesetz"
- juris: Text des Bundespersonalvertretungsgesetzes