DGUV Vorschrift 2

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Seit 1974 sind Aufgaben und Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsärzte durch das Arbeitssicherheitsgesetz und entsprechende Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Am 1. Januar 2011 tritt die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand werden voraussichtlich zum 01. April 2011 diese neue UVV erlassen.

Damit gibt es für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand erstmals eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wird zukünftig aufgeteilt: Die Grundbetreuung nach der neuen UVV entspricht in vielen Fällen den Einsatzzeiten der bisherigen Regelung. Hinzu kommt ein betriebsspezifischer Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb z.B. aufgrund der besonderen Risiken und einer Gefährdungsbeurteilung selbst zu ermitteln ist.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Die Vorschrift ist in drei Kapitel gegliedert:

Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Bestellung
§ 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde
§ 4 Sicherheitstechnische Fachkunde
§ 5 Bericht

Zweites Kapitel. Übergangsbestimmungen

§ 6 Übergangsbestimmungen

Drittes Kapitel. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

§ 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Wesentliche Bestimmungen finden sich in den vier Anlagen:

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2): Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3): Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4): Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu …Beschäftigten
Anlage 4 (zu § 2 Abs. 4): Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren

und den fünf Anhängen:

Anhang 1 (zu § 2): Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Anhang 2 (zu § 4): Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Anhang 3 (zu Anlage 2 Abschnitt 2): Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben
Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3): Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Anhang 5: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Literatur

s.: Literatur und Materialien - DGUV Vorschrift 2

Weblinks

Quelle

Text der DGUV Vorschrift 2 (mit Anlagen und Anhängen):

Siehe auch