Dienstleistungsfreiheit
Aus GuteArbeit
"Neben der Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört auch die grenzüberschreitende Einbringung von Dienstleistungen zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union. Die Dienstleistungsfreiheit wurde nur in bestimmten Sektoren (dem Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige, Reinigungsgewerbe, Innendekoration) eingeschränkt.
‚Ein-Personen-Unternehmen‘ können bereits jetzt uneingeschränkt Dienstleitungen anbieten. Die bestehenden Einschränkungen fallen zum 1. Mai 2011."
- (DGB Bildungswerk Bund (2010): Europa: integriert - Schwerpunkt: Vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit, Düsseldorf (DGB Bildungswerk Bund) 2010)
rechtliche Grundlagen
siehe auch: