Entsendung

Aus GuteArbeit
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"Unter den Begriff Entsendung fallen Arbeitnehmende, die in einem EU-Mitgliedsstaat angestellt sind, jedoch vorrübergehend von ihrem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedsstaat geschickt werden.

Um zu vermeiden, dass Arbeitsbedingungen durch Entsendung unterlaufen werden, wurden im EU-Recht verschiedene Vorschriften zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen entsandter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen festgeschrieben. Kern dieser Vorschriften ist es, dass die im Gastland geltenden Normen für die entsandten Beschäftigten gelten. Dies umfasst beispielsweise Mindest- und Höchstgrenzen für Arbeits- und Pausenzeiten, bezahlten Urlaub oder Entlohnung. Allerdings wurden diese Grundsätze in den letzten Jahren mit verschiedenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs eingeschränkt"[1]

rechtliche Grundlagen

siehe auch:

Anmerkung

  1. DGB Bildungswerk Bund (2010): Europa: integriert - Schwerpunkt: Vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit, Düsseldorf (DGB Bildungswerk Bund) 2010

siehe auch