Europäische Betriebsräte-Gesetz

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Europäische Betriebsräte-Gesetz (abgekürzt: EBRG) vom 28. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2011.

Die vollständige Bezeichnung lautet: "Gesetz über Europäische Betriebsräte".

Inhaltsverzeichnis

Erster Teil. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
§ 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
§ 5 Auskunftsanspruch
§ 6 Herrschendes Unternehmen
§ 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen

Zweiter Teil. Besonderes Verhandlungsgremium

§ 8 Aufgabe
§ 9 Bildung
§ 10 Zusammensetzung
§ 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
§ 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
§ 15 Beschluß über Beendigung der Verhandlungen
§ 16 Kosten und Sachaufwand

Dritter Teil. Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung

§ 17 Gestaltungsfreiheit
§ 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
§ 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
§ 20 Übergangsbestimmung

Vierter Teil. Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes

Erster Abschnitt. Errichtung des Europäischen Betriebsrats

§ 21 Voraussetzungen
§ 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
§ 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats

Zweiter Abschnitt. Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats

§ 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
§ 26 Ausschuss
§ 27 Sitzungen
§ 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung

Dritter Abschnitt. Mitwirkungsrechte

§ 29 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
§ 30 Unterrichtung und Anhörung
§ 31 Tendenzunternehmen

Vierter Abschnitt. Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung

§ 32 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
§ 33 Aufnahme von Verhandlungen

Fünfter Teil. Gemeinsame Bestimmungen

§ 34 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 35 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
§ 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
§ 37 Wesentliche Strukturänderung
§ 38 Fortbildung
§ 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
§ 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter

Sechster Teil. Bestehende Vereinbarungen

§ 41 Fortgeltung

Siebter Teil. Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
§ 43 Strafvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
§ 45 Bußgeldvorschriften

Literatur

  • Michael Kittner (2010): Arbeits- und Sozialordnung. Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen
    (Der Kittner behandelt noch nicht das neugefaßte EBRG.)

Weblinks

s. auch: Links - Europäischer Betriebsrat

siehe auch