Europäische Betriebsräte-Gesetz
- zu weiteren Gesetzes s. rechtliche Grundlagen - Gesetze
Europäische Betriebsräte-Gesetz (abgekürzt: EBRG) vom 28. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2011.
Die vollständige Bezeichnung lautet: "Gesetz über Europäische Betriebsräte".
Erster Teil. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
§ 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
§ 5 Auskunftsanspruch
§ 6 Herrschendes Unternehmen
§ 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
Zweiter Teil. Besonderes Verhandlungsgremium
§ 8 Aufgabe
§ 9 Bildung
§ 10 Zusammensetzung
§ 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
§ 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
§ 15 Beschluß über Beendigung der Verhandlungen
§ 16 Kosten und Sachaufwand
Dritter Teil. Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 17 Gestaltungsfreiheit
§ 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
§ 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
§ 20 Übergangsbestimmung
Vierter Teil. Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt. Errichtung des Europäischen Betriebsrats
§ 21 Voraussetzungen
§ 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
§ 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
Zweiter Abschnitt. Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
§ 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
§ 26 Ausschuss
§ 27 Sitzungen
§ 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
Dritter Abschnitt. Mitwirkungsrechte
§ 29 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
§ 30 Unterrichtung und Anhörung
§ 31 Tendenzunternehmen
Vierter Abschnitt. Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
§ 32 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
§ 33 Aufnahme von Verhandlungen
Fünfter Teil. Gemeinsame Bestimmungen
§ 34 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 35 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
§ 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
§ 37 Wesentliche Strukturänderung
§ 38 Fortbildung
§ 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
§ 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
Sechster Teil. Bestehende Vereinbarungen
§ 41 Fortgeltung
Siebter Teil. Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
§ 43 Strafvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
§ 45 Bußgeldvorschriften
Literatur
- Michael Kittner (2010): Arbeits- und Sozialordnung. Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen
(Der Kittner behandelt noch nicht das neugefaßte EBRG.)
Weblinks
s. auch: Links - Europäischer Betriebsrat