Geringfügige Beschäftigung
Aus GuteArbeit
Geringfügig beschäftigt ist, wer regelmäßig unter 15 Wochenstunden arbeitet, wer nicht mehr als 400 Euro verdient oder kurzfristig, d.h. weniger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr, eine Erwerbstätigkeit ausübt.[1]
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Quellenangabe
- ↑ "Glossar" auf der Seite http://www.dgb.de
Literatur
s. Literatur und Materialien - geringfügige Beschäftigung
gewerkschaftliche Dokumente
s. gewerkschaftliche Dokumente - prekäre Beschäftigungsverhältnisse
Weblinks
- "Geringfügige Beschäftigung (Minijob)" (Themenseite der Hans-Böckler-Stiftung)
- "Geringfügige Beschäftigung" (Materialien zum Thema auf http://www.arbeitsrecht.de)