Geringfügige Beschäftigung

Aus GuteArbeit
Wechseln zu: Navigation, Suche

Geringfügig beschäftigt ist, wer regelmäßig unter 15 Wochenstunden arbeitet, wer nicht mehr als 400 Euro verdient oder kurzfristig, d.h. weniger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr, eine Erwerbstätigkeit ausübt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Quellenangabe

  1. "Glossar" auf der Seite http://www.dgb.de

Literatur

s. Literatur und Materialien - geringfügige Beschäftigung

gewerkschaftliche Dokumente

s. gewerkschaftliche Dokumente - prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Weblinks

Siehe auch