Unternehmen
Aus GuteArbeit
"Das BetrVG verwendet in unterschiedlichen Zusammenhängen die Begriffe Betrieb, Unternehmen und Konzern.
»Unternehmen« im Sinne des BetrVG (§§ 47 Abs. 1, 106 ff. BetrVG) ist die – in einheitlicher Rechtsträgerschaft stehende – organisatorische Einheit, mit der der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Ziele verfolgt. Das Bestreben des »Unternehmers« besteht darin, »Arbeitskräfte« und »sächliche Produktionsmittel« in einer möglichst »rationellen« Weise zum Einsatz zu bringen. »Rationell« (auf Deutsch: vernünftig) im Sinne kapitalistischer Logik ist der Einsatz in einem Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck dann, wenn die höchstmögliche Rendite (Kapitalrendite, Umsatzrendite) erreicht wird."[1]
Einzelnachweise
- ↑ Christian Schoof (2010): Betriebsratspraxis von A bis Z. Handwörterbuch für die betriebliche Interessenvertretung. Frankfurt/M. (Bund-Verlag) 2010, S. 1540
